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Geschützte Arten
Photo: Christian Fischer

 

Geburtshelferkröte (Alytes obstreticans)

Länge: bis 5,5 cm

Alter: max. 5 Jahre

Lebensraum: Steinbrüche, Tongruben, Gemäuer, feuchte Keller (Überwinterung)

Nahrung: Spinnen, Insekten, Tausendfüßler, Regenwürmer, Nacktschnecken

Fortpflanzung: Die Balz der Geburtshelferkröte findet von Ende März bis Anfang April statt. Dabei rufen vor allem die Männchen in der Nacht ein sehr helles, flötenreines "üh…üh…üh". Die Paarung findet an Land statt. Das Männchen umklammert dabei das Weibchen, sammelt die vom Weibchen gelaichten Eier ein und windet die Eischnüre um seine Hinterbeine. Das Männchen kann bis zu 4 Gelege aufnehmen. Ein Gelege kann über 70 Eier umfassen. Die Eibündel trägt das Männchen 20 - 50 Tage mit sich herum, bevor es die Eilast in bevorzugt kühlen, stehenden Gewässer ablegt. Die Kaulquappen sind beim Absetzen bereits entwickelt und etwa 1,5 cm groß. Noch im selben Jahr findet die Metamorphose von der Kaulquappe zur Kröte statt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Tiere 5 bis 10 cm groß.

Besonderheiten:

  • Geburtshelferkröten verbringen den Winter im Winterschlaf.
  • Der Balzruf erinnert an Kirchenglocken und hat der Kröte den umgangssprachlichen Namen “Glockenfrosch” eingebracht.

Gefährdung:

  • Lebensraumverlust durch Verfüllung von Tümpeln, Rekultivierung und Umnutzung von Mauer- und Felsbiotopen, Steinbrüchen und Tongruben.
  • Verinselung der Populationen durch Zerschneidung der Habitate infolge von Straßenbau oder intensive Landwirtschaft.

Schutzmaßnahmen:

  • Erhalt vorhandener Flachgewässer
  • Neuanlage von Kleingewässern mit ausreichender Größe und Tiefe (frostsicher)
  • Offenhalten von Rohbodenstandorten vor allem an Böschungen
  • Unterstützung durch Sandaufschüttungen und Anlage von Steinhaufen oder Trockenmauern
  • keine Abflachung und Abpflanzung von Böschungen
  • Frühzeitige Einflussnahme bei Genehmigungen von Bodenabbaugebieten bzw. Rekultivierungsmaßnahmen
  • Berücksichtigung der Artansprüche bei Fließgewässerrenaturierungen

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