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Geschützte Arten

Photos: Marek Szczepanek

 

Schwarzstorch (Ciconia nigra)

Länge: ca. 100 cm

Gewicht: 3 kg

Alter: ca. 20 Jahre

Lebensraum: alte, aber nicht zu dichte, reich strukturierte Wälder mit Lichtungen, Fließgewässern, Tümpeln und Teichen

Nahrung: Fische, Rundmäuler, Amphibien, Wirbellose

Fortpflanzung: Schwarzstörche führen eine so genannte Brutsaisonehe, d.h. während der Brutzeit leben sie (mehr oder weniger) monogam. Da sie ihrem Brutplatz sehr treu sind, kommt es jedoch häufig vor, dass sich dasselbe Paar mehrere Jahre hintereinander verpaart. Meist kommt das Männchen zuerst am Nest an und beginnt sogleich mit der Instandsetzung des Nestes. Das Weibchen folgt meistens 1 bis 2 Wochen später. Schwarzstörche markieren dann ihr Territorium durch eindrucksvolle Schauflüge. Die Eiablage (meistens 3 bis 5 Eier) erfolgt ab Mitte April. Während der Brutzeit kommt es oft vor, dass das Männchen das Weibchen mit Nahrung versorgt. Das Männchen bebrütet aber das Gelege auch selbst. Nach 35 bis 38 Tagen schlüpfen die Küken, die nach wiederum 61 bis 71 Tagen flügge werden. Anschließend bleiben die Jungvögel noch 1 bis 2 Wochen in Horstnähe ehe sie sich alleine auf den Weg in ihre Winterquartiere machen. Mit 3 Jahren sind die Schwarzstörche geschlechtsreif. Ihre erste Brut findet aber meistens erst mit 4 Jahren statt.

Besonderheiten: Der Schwarzstorch ist ein Langstreckenzieher, der den Winter in Südeuropa und vor allem in Afrika verbringt. Im Sommer kehrt er dann wieder in sein Brutrevier zurück.

Gefährdung:

  • Störungen am Horst (Spaziergänger, unvorsichtige Vogelbeobachter und Fotografen, Waldarbeiten), was zur Brutaufgabe führen kann
  • Eierraub durch Eiersammler oder Abschuss durch Verwechslung mit dem Graureiher (der ebenfalls geschützt ist!)
  • Zerstörung der Horste durch Waldarbeiten
  • Zerstörung der Lebensräume: Zupflanzen der Bachtäler mit Nadelhölzern, Trockenlegung von Feuchtgebieten, Verschmutzung von Fließgewässern

Schutzmaßnahmen:

  • Kontrolle und Vermeidung von Störungen in Horstnähe
  • Nicht-Abholzen von Brutbäumen und möglichen Brutbäumen
  • Schutzmaßnahmen der Biotope in den Brut- und Nahrungsgebieten
  • Information der Bevölkerung über die Lebensweise und den Schutz des Schwarzstorchs

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